das neue P-Konto

Zins / Summe Bank Details Angebot
4,90 % -
16,90 %
1.000 € - 100.000 €
Sofortkredit
Laufzeit: 12 - 120 Monate
  • Kredit ohne Schufa möglich
  • Kredit zur freien Verwendung
  • Kredit auch für Rentner bis 70
  • Kostenloses Kreditangebot
Rep. Bsp.: Kredit: 10.000 € Laufzeit:72 Sollzins: 6,76 % p.a. eff. Zins: 9,95 % Gebühr: 0,0 % Endsumme: 15.970,00 €
variabel
1.000 € - 20.000 €
Privatkredit
Laufzeit: variabel
  • Kredit ohne Schufa möglich
  • Kredit zur freien Verwendung
  • Kredit von Privatpersonen
  • Zins und Laufzeit frei wählbar
Repräsentative Beispiele wurden von offiziellen Webseiten oder Partner der jeweiligen Banken entnommen.


Darauf haben viele Verbraucher lange warten müssen. Mitte des Jahres 2010 ist es nun soweit, das neue P-Konto kommt. Dieses Konto bietet einen speziellen Schutz gegen Kontopfändung. Es gewährleistet, dass der Schuldner die finanziellen Mittel behalten kann, die er zur Bestreitung seines Lebensunterhalts braucht.

Die Hintergründe

Bisher ist es so, dass nach einer Kontopfändung das Girokonto des Schuldners komplett blockiert ist. Alle im täglichen Leben anfallenden Zahlungen, die zum Beispiel die Miete, den Strom und Versicherungen betreffen, werden eingestellt und erst wieder ausgeführt, wenn der Schuldner eine entsprechende Gerichtsentscheidung vorlegen kann. Das führt in der Regel dazu, dass sich die Probleme des Schuldners nur vergrößern.

Mit dem neuen Gesetz wurden die alten Rechtsvorschriften überarbeitet. Dabei bleiben dem Schuldner die Geldmittel, die er zur Bestreitung seines Lebensbedarfs (Pfändungsfreibetrag) erhalten. Außerdem soll damit verhindert werden, dass es aufgrund der Kontopfändung zur Kündigung des Girokontos vonseiten der Bank kommt.

Das Ganze hat so lange gedauert, weil dafür wichtige Rechtsvorschriften wie die Zivilprozessordnung, das Sozialgesetzbuch und das Einkommenssteuergesetz überarbeitet werden mussten.

Was ist ein P-Konto

Auf einem P-Konto hat der Schuldner für sein Kontoguthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe des für ihn gültigen Pfändungsfreibetrages. Der Pfändungsfreibetrag liegt für Ledige ohne Unterhaltsverpflichtungen bei 985,15 Euro und steigt mit der Zahl der Familienmitglieder. Dabei ist es unerheblich, woher die Einnahmen stammen. Dieser Pfändungsschutz soll auch für Selbstständige gelten.

Wie bekommt man ein P-Konto

Wenn ein Girokonto als P-Konto geführt werden soll, muss das P-Konto vom Kontoinhaber bei der Bank beantragt werden. Dabei regelt der Gesetzgeber, dass der Kunde bei bestehendem Girokonto Anspruch auf Umwandlung in ein P-Konto hat. Die Bank darf das nicht verwehren.

Ist das P-Konto eingerichtet, wird der Basisfreibetrag immer für einen Kalendermonat gewährt, unabhängig davon, wann der Geldeingang stattfindet. Wird der Freibetrag in einem Monat nicht ausgeschöpft, erfolgt eine Übertragung in den Folgemonat. So kann der Schuldner Guthaben aus dem Freibetrag ansparen, um Zahlungen zu leisten, die nicht monatlich anfallen, wie beispielsweise Versicherungsprämien.

Das neue Gesetz sieht aber auch vor, dass jeder Schuldner, um Missbräuchen vorzubeugen, nur ein Konto als P-Konto führen darf. Die Einrichtung wird an die Schufa gemeldet. Ein entsprechendes Schufa Merkmal kennzeichnet das Konto.



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