Filmfinanzierung
| Zins / Summe | Bank | Details | Angebot | |||||||
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4,90 % - 16,90 %
1.000 € - 100.000 €
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Sofortkredit
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Laufzeit: 12 - 120 Monate
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variabel
1.000 € - 20.000 €
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Privatkredit
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Laufzeit: variabel
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Um die Produktion von TV- und Kinofilmen finanzieren zu können haben in- und ausländische Unternehmen die Möglichkeit entweder einen Kredit aufzunehmen oder einen geschlossenen Fonds herauszugeben. Für beide Formen der Kapitalbeschaffung muss der Kreditnehmer über eine gute Bonität vefügen.
Kredite zur Finanzierung einer Filmproduktion werden Geschäftskunden im Rahmen des individuellen Kreditgeschäftes angeboten, so dass je nach Bedarf des Kreditnehmers individuelle Vereinbarungen hinsichtlich der Vertragslaufzeit, der Kredithöhe, der Tilgungsweise und der Konditionen getroffen werden können. Besonders bei sehr umfangreichen Finanzierungsvorhaben greift die kreditgebende Bank auf die Möglichkeit zurück, die gewünschten Kreditmittel in Form eines Konsortialkredites zur Verfügung zu stellen.
Hierbei schließt sich die Bank, die mit der Filmproduktionsgesellschaft den Kreditvertrag geschlossen hat, zur Aufbringung der Finanzierungsmittel mit andereren Kreditinstituten zusammen und bildet für die Dauer der Vertragslaufzeit ein Konsortium. Meistens handelt es sich hierbei um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die den gesetzliche Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterliegt. Zwischen den durch das Konsortium zusammengeschlossenen Banken wird ein Vertrag geschlossen, der festlegt in welchem Maße die einzelnen Banken zur Bereitstellung der Finanzierungsmittel beitragen und welche Bank die Leitung des Konsortiums übernimmt.
Hierbei handelt es sich in der Regel um die Bank, an die sich die Filmproduktionsgesellschaft mit dem Finanzierungsantrag gewendet hat. Der Kreditnehmer erhält die angeforderten Mittel und muss nicht zwangsläufig über die Bildung des Konsortiums in Kenntnis gesetzt werden. Zur Absicherung der Kreditvergabe können individuelle Absprachen zwischen dem Kreditnehmer und der Bank, die das Konsortium leitet, getroffen werden, so dass z.B. eine Bürgschaft oder eine Sicherungsübereignung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern vereinbart werden können. Darüber hinaus kann auch auf eine Sicherungsabtretung zurückgegriffen werden, durch die sämtliche mit der Filmproduktion verbundenen Rechte und erwirtschafteten Erlöse an den Kreditgeber abgetreten werden.
Alternativ zu einer Kreditaufnahme kann die Filmproduktionsgesellschaft zur Beschaffung der benötigten Finanzierungsmittel einen geschlossenen Fonds gründen und während einer befristeten Dauer Anteilscheine herausgeben. Diese werden nicht über die Börse gehandelt, sondern von Kreditinstituten an private und institutionelle Investoren vermittelt, die die Anteilscheine im Rahmen der Vermögensanlage erwerben.
Die Filmproduktionsgesellschaft ist verpflichtet die überlassenen Anlagebeträge jährlich zu verzinsen und am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen. Da die Anteilscheine vor Fälligkeit nicht an die Gesellschaft zurückgegeben werden können, kann diese über die aufgenommenen Mittel während der vereinbarten Frist uneingeschränkt verfügen.
| Zins / Summe | Bank | Details | Angebot | |||||||
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4,90 % - 16,90 %
1.000 € - 100.000 €
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Sofortkredit
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Laufzeit: 12 - 120 Monate
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variabel
1.000 € - 20.000 €
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Privatkredit
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Laufzeit: variabel
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